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   BGH, 05.05.1955 - 3 StR 603/54   

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https://dejure.org/1955,11497
BGH, 05.05.1955 - 3 StR 603/54 (https://dejure.org/1955,11497)
BGH, Entscheidung vom 05.05.1955 - 3 StR 603/54 (https://dejure.org/1955,11497)
BGH, Entscheidung vom 05. Mai 1955 - 3 StR 603/54 (https://dejure.org/1955,11497)
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Volltextveröffentlichung

  • junsv.nl

    Erschiessung der jüdischen Einwohner von Krutscha (bei Smolensk) auf Befehl des Bataillonskommandeurs

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 07.06.1951 - 4 StR 29/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 05.05.1955 - 3 StR 603/54
    Auf das blosse Unterlassen der in § 222 Abs. 1 StPO vorgeschriebenen Benachrichtigung kann eine Revision nicht gestützt werden, weil das Urteil darauf nicht beruhen kann (BGHSt 1, 284, 285 ).
  • BGH, 30.08.1951 - 3 StR 496/51

    Verbrechenscharaker einer wahlweise mit Zuchthaus oder Gefängnis bedrohte

    Auszug aus BGH, 05.05.1955 - 3 StR 603/54
    Massgebend hierfür ist der als Regel vorgesehene gesetzliche Strafrahmen, also der des § 212 StGB, der Zuchthausstrafe von 5 bis 15 Jahren vorsieht und durch die Zulassung strafermässigender Umstände in § 213 StGB lediglich nach unten erweitert wird (BGHSt 2, 393; RGSt. 59, 23, 24 ).
  • RG, 05.01.1925 - II 805/24

    Ist nach §§ 80, 24 Nr. 3 a GVG. (n. F.) das Schwurgericht in den Fällen der §§

    Auszug aus BGH, 05.05.1955 - 3 StR 603/54
    Massgebend hierfür ist der als Regel vorgesehene gesetzliche Strafrahmen, also der des § 212 StGB, der Zuchthausstrafe von 5 bis 15 Jahren vorsieht und durch die Zulassung strafermässigender Umstände in § 213 StGB lediglich nach unten erweitert wird (BGHSt 2, 393; RGSt. 59, 23, 24 ).
  • BGH, 25.10.2010 - 1 StR 57/10

    Tötung von Unbeteiligten in Italien im Zweiten Weltkrieg als Rache für einen

    Wenn auch - um so mehr nach heutigem Verständnis - eine wie auch immer durchgeführte "humane" Tötung Unschuldiger kaum vorstellbar ist, so fiel unter diesen Begriff jedenfalls schon damals das Verbot von Kriegsrepressalien gegen Frauen und Kinder (vgl. BGH, Urteil vom 5. Mai 1955 - 3 StR 603/54 ; BGH, Urteil vom 17. März 1967 - 4 StR 464/66, wo zwischen "Kindern" und "Kleinkindern" nicht durchgängig unterschieden ist; vgl. auch Artzt/Penner aaO S. 26; v. Münch, Geschichte vor Gericht - Der Fall Engel, S. 55).
  • BGH, 17.06.2004 - 5 StR 115/03

    Massenerschießungen am Turchino-Paß im Jahre 1944

    Dieser Befund des Schwurgerichts ist für sich jedenfalls aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden (vgl. BGH, Urteil vom 28. April 1955 - 3 StR 603/54; Schreiber, Deutsche Kriegsverbrechen in Italien: Täter - Opfer - Strafverfolgung, 1996, S. 105; Artzt/Penner, Geisel- und Partisanentötungen im zweiten Weltkrieg - Hinweise zur rechtlichen Beurteilung -, herausgegeben von der Zentralen Stelle der Landesjustizverwaltungen in Ludwigsburg, 1968, S. 30 ff., 57 f.; v. Münch aaO S. 50 ff.).
  • LG Traunstein, 13.03.1974 - Ks 9/73

    Vernichtung des Dorfes Tupice und Erschiessung sämtlicher Einwohner des Ortes im

    Eine Tötung von Personen, die lediglich der Unterstützung der Partisanen verdächtig sein konnten, war unter diesen Umständen unzulässig (BGHSt 23, 103/106; BGH Urteil vom 28.April 1955 - 3 StR 603/54 - ).

    Nach dem damaligen Völkerrecht galt die Tötung schuldloser feindlicher Staatsangehöriger als Antwort auf ein völkerrechtswidriges Verhalten des Feindes nicht als rechtswidrig (BGH Urteil vom 28.April 1955 - 3 StR 603/54 - ; Artzt-Penner a.a.O. S.25 ff.).

    Es war nichts ersichtlich, aus dem sich ergab, dass der künftige Schutz der Deutschen nur durch eine derartige zutiefst unsittliche Ausdehnung der Repressalie auf Kleinkinder gewährleistet werden konnte (BGH Urteil vom 17.März 1967 - 4 StR 464/66 - ; Urteil vom 28.April 1955 - 3 StR 603/54 - ; Artzt-Penner S.24, S.28, S.125; BGHSt 23, 103/107).

    Zudem kann die Rechtswidrigkeit einer Erschiessung von Repressalgefangenen oder von der Unterstützung von Partisanen verdächtigen Zivilpersonen auch durch Berufung auf die militärische Notwendigkeit nicht ausgeräumt werden (BGH Urteil vom 28.April 1955 - 3 StR 603/54 - ; Artzt-Penner S.44).

    Die Offenkundigkeit erlaubt den Schluss, dass die Rechtswidrigkeit der Erschiessungsanordnung auch dem Angeklagten bekannt war (BGH Urteil vom 28.April 1955 - 3 StR 603/54 - ).

    Auch für den Angeklagten stellt sich die Ausführung des Befehls als eine Handlung aufgrund eines einmaligen Willensentschlusses dar (BGH Urteil vom 28.April 1955 - 3 StR 603/54 - ).

  • LG Bochum, 05.06.1968 - 15 Ks 1/66

    Massenerschiessungen von Juden, Partisanen, ihren angeblichen Helfern und anderen

    Eine derart radikale Beseitigung von Personengruppen, die man aufgrund eines Kollektivverdachts für potentielle Partisanen oder potentielle Helfershelfer von Partisanen hält, ist auch aus dem Gesichtspunkt des Schutzes der Truppe vor hinterhältigen völkerrechtswidrigen Angriffen nicht gerechtfertigt, wie der Bundesgerichtshof im Urteil vom 5.5.1955 - 3 StR 603/54 (S.6, 7 ) unter Hinweis auf das zur Tatzeit geltende Kriegsvölkerrecht im einzelnen ausgeführt hat.

    Auf dieses Endziel kommt es aber für die Frage, ob die Durchführung der Massenerschiessung im Sinne des § 47 MilStGB ein Verbrechen bezweckte, nicht an, weil sonst die Verantwortlichkeit für völkerrechtswidrige Handlungen bei Erfüllung dienstlicher Befehle praktisch beseitigt wäre (BGH Urt. vom 5.5.1955 - 3 StR 603/54 S.11 ).

    Die Rechtswidrigkeit einer Massenerschiessung, welche die Tötung von Kleinkindern einschliesst, ist so offensichtlich, dass niemand darüber im Zweifel sein kann (BGH, Urt. vom 5.5.1955 - 3 StR 603/54 S.7 ).

  • LG Koblenz, 21.05.1963 - 9 Ks 2/62

    Erschiessung, Vergasung im 'Gaswagen' sowie Lebendverbrennung tausender

    Umstritten war hingegen insbesondere, ob zwischen der Repressalie und der völkerrechtswidrigen Handlung der Gegenseite eine Verhältnismässigkeit bestehen müsse (vgl. Sauer, Grundlehre des Völkerrechts, 1947, S.199 sowie BGH, Urteil vom 5.5.1955 - 3 StR 603/54 - ).

    Diese verbieten zwar nicht schlechthin den Angriff auf das Leben anderer, wohl aber die Tötung von Kindern (BGH, Urteil vom 5.5.1955 - 3 StR 603/54 ).

  • LG München I, 11.08.2009 - 1 Ks 115 Js 10394/07

    Josef Scheungraber

    Zusätzliches Merkmal ist sodann, dass es sich bei dem völkerrechtswidrigen Tun oder Unterlassen, das mit der Repressalie beantwortet wird, nicht um einen einmaligen abgeschlossenen Vorgang handelt, sondern dass dieses völkerrechtswidrige Verhalten andauert oder zumindest seine Fortsetzung zu erwarten ist (vgl. BGHSt 48, 189 a.a.O.; BGHSt 23, 103 a.a.O.; BGH, Urteil vom 28.04.1955, 3 StR 603/54 a.a.O.; von Münch a.a.O.).
  • LG Wuppertal, 12.03.1968 - 12 Ks 1/67

    Erschiessung eines Zivilisten, von sowjetischen Kriegsgefangenen und von

    Selbst wenn sie das aber getan hätte, wäre es nicht rechtens gewesen, alle jüdischen Männer des Ortes und sogar Kinder zu erschiessen (vgl. BGH 3 StR 603/54, Urteil vom 28.4.1955 ).

    Repressalien gegen die einheimische Bevölkerung können, wie der 3.Strafsenat des Bundesgerichtshofs in seinem Urteil vom 28.4.1955 (3 StR 603/54) eingehend dargelegt hat, zulässig sein.

  • LG Hannover, 18.11.1963 - 2 Ks 1/63

    Otto Bradfisch

    Es entspricht auch ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, dass § 47 in seinem vollen Umfang anzuwenden ist (vgl. BGH 3 StR 701/53 vom 11.3.1954; 3 StR 603/54 vom 5.5.1955 ; 1 StR 558/54 vom 10.6.1955 ; 3 StR 478/55 vom 26.3.1956).

    Denn es ist nicht nötig, dass der strafrechtswidrige Erfolg der anbefohlenen Handlung oder gar deren Rechtswidrigkeit alleiniger Beweggrund oder Endzweck des Befehls gewesen sind (vgl. BGH 3 StR 603/54 vom 5.5.1955 ).

  • LG Darmstadt, 29.11.1968 - Ks 1/67

    Massen- und Einzeltötungen von insgesamt ca. 60.000 Juden, kommunistischen

    Auf die Frage, ob die Zulässigkeit der Repressalien, die nach dem Stand des Kriegsvölkerrechts zur Zeit der Tat zu beurteilen ist, damals objektiv und aus der Sicht der Beteiligten noch von weiteren Voraussetzungen abhing, wie zum Beispiel einer Abmahnung, eines örtlichen und zeitlichen Zusammenhangs zwischen völkerrechtswidrigen Verhalten und Repressalmassnahme, der Proportionalität der Repressalie, einem vorherigen Gerichtsverfahren oder dem Nachweis, dass die Getöteten sich unmittelbar oder mittelbar an dem völkerrechtswidrigen Verhalten beteiligt haben (vergleiche dazu BGH - Urteil vom 28.April 1955 - 3 StR 603/54 - mit Nachweisen -) kommt es hier somit nicht mehr an.
  • LG Frankfurt/Main, 12.02.1982 - 4 Ks 1/74

    Erschiessung von insgesamt mindestens 193 Polen und Juden als Vergeltung für

    Wie der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 05.05.1955 (3 StR 603/54 ) dargelegt hat, war nach den seinerzeit geltenden Grundsätzen des Kriegsvölkerrechts die Tötung schuldloser feindlicher Staatsangehöriger im besetzten Gebiet als Antwort auf ein völkerrechtswidriges Verhalten des Feindes unter bestimmten Voraussetzungen - auf die noch einzugehen sein wird - rechtmässig.
  • LG Neubrandenburg, 31.08.1993 - II RhB 408/92

    Verhaftung von Mitgliedern der polnischen Intelligenz. Deportation von mind. 300

  • LG Wuppertal, 30.04.1970 - 11 Ks 1/69

    Erschiessung der Angehörigen zweier ziviler Arbeitskommandos nachdem mehrere

  • LG Hannover, 07.06.1966 - 2 Ks 2/65

    Bau von 'Gaswagen', von denen mindestens sechs in ausländischen Orten eingesetzt

  • LG München I, 22.01.1964 - 111 Ks 2/63

    Erschiessung von mindestens 65 kranken russischen Kriegsgefangenen, angeblich als

  • LG Düsseldorf, 13.05.1964 - 8 I Ks 1/64

    Erschiessung mindestens 40 russischer Männer, Frauen und Kinder wegen angeblicher

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